tiny little gizmos

facebook vs. StudiVZ

Mal abgesehen, daß ich weder das eine, noch das Andere mag – ich frage mich, welche von den Firmen dreister ist:
Die Firma, die das Produkt einer anderen 1:1 kopiert, oder die Firma, die einen Konkurrenten verklagt, weil sie selber (in Deutschland) nix auf die Reihe bekommt.

Ich meine: klar ist StudiVZ ursprünglich ein facebook-Clone. Na und? Das ist Für StudiVZ zwar irgendwie peinlich, aber letztlich völlig egal. Den Erfolg haben sie nicht dadurch erreicht, daß sie genauso aussehen, sondern, daß es ihnen gelungen ist, den deutschen Markt in Rekordtempo zu besetzen. Und das hat herzlich wenig mit dem Layout der Site zu tun, sondern mit der Art, wie StudiVZ damals unter den Studenten bekannt gemacht wurde.

Mal abgesehen davon: Die ursprüngliche Version von Facebook hat ja auch nicht gerade durch besonderes Design oder innovative Features bestochen. Ich wüsste jedenfalls keine Funktion, die nicht vorher schon in anderen Communities vorhanden war. In einem amerikanischen Artikel, in dem über StudiVZ hergezogen wurde (sorry, Quelle finde ich nicht mehr) sind einige der “innovativen” Features aufgezählt, die kopiert wurden. Darunter fand sich zum Beispiel auch eine “Nachrichtenwand”.

Ein supercooles Feature! Hatten etliche BBS (Mailboxsysteme in der Vor-Internet-Ära) in den späten 80ern auch schon. Ach ja – extern eingebundene Doorgames um die User zu unterhalten übrigens auch. Soviel zum angeblichen “geistigen Eigentum”.

Was bleibt? Facebook klagt in den USA. StudiVZ ist aber in Europa aktiv. Hier hätte eine Klage aber wohl kaum eine Chance, denn es wurde keine Software kopiert. Nachprogrammieren ist völlig legal. Man könnte letztlich wohl höchstens auf Verletzung des Urheberrechts bzgl. des Designs klagen, aber damit kann man keinen großen Schaden anrichten.

Stellen wir uns aber mal eben vor, daß Facebook mit seinem Vorstoß wirklich durchkommt und StudiVZ ernsthaft beschädigt. Werden die dann “heimatlosen” User dann in Scharen zu Facebook wechseln? Ich glaube nicht. Warum sollten sie? Es gibt so viele Alternativen.

In meinen Augen ist das nur peinliches Sommertheater – für beide Firmen.

Nachtrag:

Eine interessante juristische Fussnote zum Thema Gerichtsstand und Eigentümerhaftung im Fall StudiVZ ist in einem Kommentar bei heise online zu finden