Huch – Sachverstand bei Ermittlungsbehörden
Nachdem in den letzten Jahren und Monaten Politik und staatliche Ermittlungsbehörden überwiegend durch Terrorhysterie und grundgesetzwidrige Vorstöße zu Schnüffel verdachtsunabhängigen Ermittlungmethoden von sich reden machten, ist heute aus der Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu vernehmen, die durch Sachverstand auffällt:
Titel des Spiegel Artikels: Bundesanwalt bezweifelt Sinn von Online-Razzien
Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum erläutert darin, daß Verdächtige ständig die Rechner wechselten und meist auch fremde Computer nutzen. Online Durchsuchungen würden daher meist ins Leere laufen.
Damit bestätigt die Bundesanwaltschaft die Einschätzung der meisten IT-Sicherheitsexperten. Wirklich schwere Jungs fängt man so nicht. Solche Maßnahmen sind nur dazu geeignet, normale PC-Nutzer zu überwachen. Damit ist ein derartig schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger aber nicht zu rechtfertigen.
Griesbaum nannte die bisherige öffentliche Diskussion oberflächlich und forderte anstelle zweifelhafter Gesetze eine bessere Ausstattung, damit die Ergebnisse normaler Ermittlungsmethoden schneller ausgewertet werden können.
Auch wenn es hier um die Verteilung von Mitteln und Kompetenzen geht – endlich mal eine nüchterne und realistische Stellungnahme.