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Neues zum geplanten Abbau des Rechtsstaates

Es gibt offensichlich auch in wichtigen Positionen noch verantwortungsvolle Menschen in diesem Land, die mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und sich nicht von Terrorhysterikern blenden lassen.

Gerichtsverwertbarkeit
Interessante Ansichten zur geplanten Onlinedurchsuchung von Computern äußern Markus Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und Andreas Pfitzmann von der TU Dresden, wie heise online in dem Artikel “Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung” meldet. Insbesondere die Frage nach der Gerichtsverwertbarkeit der ermittelten Daten spielt eine Rolle. Es können nicht gewährleistet werden, daß die ermittelten Daten authentisch und nicht manipuliert sind, “Denn eine Online-Durchsuchung widerspricht allen Anforderungen, die aus technisch fundierten Gründen an einen sachverständigen Gutachter im Rahmen einer forensischen Analyse gestellt werden,” so Hansen und Pfitzmann.

Schutz der Privatsphäre
In Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Unverletzlichkeit der Wohnung definiert. Der Begriff “Wohnung” darf jedoch nicht wörtlich genommen werden, sondern darunter sind alle Lebensbereiche zu verstehen, die vom öffentlichen Raum abgetrennt und der Privatsphäre zuzurechnen sind. Johannes Rux äußert in einem Aufsatz für die Juristenzeitung die Meinung, “dass der Mensch seine Persönlichkeit auch in virtuellen Räumen entfalten kann” und hält daher die Übertragung des Anspruchs auf Unverletzlichkeit der Wohnung auf den Computer für angemessen, wie man in dem zusammenfassenden Artikel “Online-Durchsuchung: Ist die Festplatte eine Wohnung?” nachlesen kann.

Angemessenheit extremer Grundrechtseingriffe
Sehr interessante Fragen wirft auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar in einem Interview mit Mario Sixtus auf. Eine der wichtigsten ist die, weshalb ausgerechnet in einer der friedlichsten Perioden der deutschen Geschichte die Grundrechte systematisch geschleift werden mit Hinblick auf eine abstrakte Terrorgefahr, die ja zu jedem beliebigen Zeitpunkt besteht. Er meint wörtlich: “Der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr durch den internationalen Terrorismus, er kann sich allenfalls selbst in Gefahr bringen.”
Ebenfalls bedenkenswert ist der Hinweis, daß keiner der bisherigen Terroranschläge durch die geplanten Maßnahmen hätte verhindert werden können. Hier ist das Interview in voller Länge: