tiny little gizmos

Einsatz von Wahlcomputer bedroht die Demokratie

Man weiß es bereits seit mehreren Wahlen in den USA und auch aus Wahlen in den Niederlanden: Wahlcomputer sind unsicher. Ihre Funktion ist intransparent und die Ergebnisse sind nicht überprüfbar. Das ist ein prinzipielles Problem, das nicht von bestimmerter Hard- oder Software abhängt.

Wie schlecht die bisher zum Einsatz kommenden Geräte aber tatsächlich sind, erstaunt sogar mich Berufpessimisten. Nachzulesen ist dies ausfühlich in dem Gutachten, das der Chaos Computer Club für das Bundesverfassungsgericht angefertigt hat. Ich zitiere mal die Zusammenfassung aus Kapitel 11. Fazit:

Die Untersuchung hat gezeigt, daß:

  • die Software der Wahlcomputer problemlos manipulierbar ist,
  • Manipulationen an der Hardware einfach möglich sind,
  • die Programmier- und Auswertesoftware in einfacher Weise angreifbar ist,
  • die Zulassungs- und Prüfverfahren ungeeignet sind, Manipulationen aufzudecken,
  • die Annahmen des BMI und der PTB über mögliche Wahlfälscher unrealistisch sind,
  • die aus diesen Annahmen resultierenden Anforderungen und Maßnahmen (‘geschützte Umgebungen“) unwirksam sind,
  • Versiegelungen und Plomben keinen wirksamen Schutz bieten,
  • dem Wähler eine effektive Kontrolle und Verifikation der Wahl nicht mehr möglich ist,
  • neue Risiken und Angriffsmethoden fortlaufend entstehen,
  • im internationalen Vergleich eher die Abschaffung als die Einführung von Wahlcomputern als sinnvoll erachtet wird und
  • eine Manipulation der Wahlcomputer zur Bundestagswahl 2005 nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Die Vorwürfe sind mittlerweile nicht mehr theoretischer Natur, sondern faktisch belegt. Bei Personen, die noch immer für den Einsatz von Wahlcomputern plädieren, liegt m.E. der Verdacht nahe, daß sie

  • sachlich vollkommen unqualifiziert sind (was noch die die freundlichste Annahme ist), oder
  • einen persönlichen finanziellen Vorteil aus dem Einsatz von Wahlcomputern ziehen wollen, oder
  • tatsächlich eine nicht überprüfbare Wahlmanipulation bezwecken.

Wie auch immer – diese Geräte gehören verboten. Ihr Einsatz ist potentiell staatsgefährdend.