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TV – tot!

Der Versuch, Computer, UMTS-Handies und ähnliches neumodische Zeug als “neuartige Fernsehempfangsgeräte” zu deklarieren und daraus eine erweiterte Rundfunkgebührenpflicht abzuleiten ist einfach nur als dreist zu bezeichnen. Mit Fernsehern konnte man anfangs nur Fernsehen und später auch noch gekaufte Videos angucken. Damit war die Sache klar: Wer einen Fernseher hat, will fernsehen und muss dafür bezahlen.

Computer und die mobilen Derivate sind hingegen Multifunktionsgeräte, die zum Kommunizieren, Arbeiten, für Texte, Transaktionen und tausend tolle Sachen zu gebrauchen sind. Unter anderem kann man auch Videos auf ihnen sehen. Genau genommen wird andersherum ein Schuh daraus:

Das Fernsehen ist nur noch ein beliebiger Multimediadienst unter hunderten anderer.

Zudem einer, den moderne Medienkonsumenten zunehmend als inadäquat empfinden, weil ihnen Programmschemata aufgezwungen werden, die technisch nicht mehr begründbar sind. Mark Pesce drückt das Dilemma der Fernsehsender so aus: “Das Publikum sagt: Ich will es, und ich will es jetzt. Die Sender sagen: Nein, es gehört dir nicht, es gehört mir, du bekommst es, wann und wie ich es will.”

Wenn das Fernsehen, aber sein Alleinstellungsmerkmal verliert, der absolut dominante Multimediadienst für Privathaushalte zu sein, stellt sich natürlich die Frage nach der Legitimation des Fernsehens als Medium und der Sonderstellung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Wie Mario Sixtus in seinem Artikel “Das nächste Opfer” beschreibt, basierte das ökonomische Modell des Fernsehens bisher auf dem Mangel an Sendefrequenzen. Dies erlaubt den Privatsendern, die Aufmerksamkeit der Zuschauer den Werbekunden zu verkaufen. Derselbe Mangel war auch die Begründung für die Einführung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Es sollte vermieden werden, daß sich die Meinungsmacht in den Händen weniger privater Sender befindet, aber auch ein Staatsfernsehen war nach den Erfahrungen des Dritten Reichs unerwünscht.

Die Daseinsberechtigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks basiert letztlich auf einer technischen Unzulänglichkeit: Dem Mangel an Übertragungsfrequenzen.

Das erklärt auch, warum zum Beispiel niemals öffentlich rechtliche Zeitungen zur Debatte standen: Jeder kann eine Zeitung gründen, drucken lassen und verteilen. Jeder Bürger kann sich aussuchen, welche der tausende Publikationen er lesen möchte. Dasselbe gilt nun auch für Multimediadienste – jeder kann einfach etwas machen und jeder kann aus dem unendlichen Angebot aussuchen, was er möchte. Das Internet ist dem Sender-Empfänger-Modell nach also viel eher “eine neuartige Zeitschrift”, als ein “neuartiges Fernsehempfangsgerät”, wenn schon unsinnige Vergleiche bemüht werden müssen.

Eine Meinungsdominanz ist im Internet auf absehbare Zeit nicht zu befürchten, daher kann es auch keinen Auftrag zur Grundversorgung im Internet geben. Und ohne Grundversorgungsauftrag keine Rechtfertigung für Zwangsgebühren.